Lohnabrechnung: Lohnsteuerliche Behandlung von unbezahltem Urlaub
# Unbezahlter Urlaub: Das müssen Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung beachten
Viele Arbeitnehmer nehmen sich unbezahlten Urlaub, um länger zu verreisen oder sich gesellschaftlich zu engagieren. Was für Arbeitnehmer kostenlos klingt, kann für Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung zu lohnsteuerlichen Besonderheiten führen – besonders wenn dieser Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgeht.
Das ändert sich: Unbezahlter Urlaub ist nicht einfach eine Pause ohne Folgen. Je nachdem, wie lange ein Arbeitnehmer unbezahlt freigestellt wird, können sich Auswirkungen auf die Lohnsteuerberechnung, die Sozialversicherungsbeiträge und möglicherweise auch auf Lohnsteuerabzugsmerkmale ergeben.
Praktische Auswirkungen:
- Bei unbezahltem Urlaub über den bestehenden Urlaubsanspruch hinaus müssen Arbeitgeber prüfen, ob die sogenannte „Entgeltfortzahlung“ noch greift
- Die korrekte Eintragung im Lohnkonto ist entscheidend, um Fehler bei der Steuererklärung zu vermeiden
- Für längere unbezahlte Pausen kann sich die Lohnsteuerkarte bzw. die elektronische Lohnsteuerkarte ändern
- Sozialversicherungsbeiträge werden in Zeiten ohne Entgeltfortzahlung normalerweise nicht fällig
Wichtig zu wissen: Die genaue lohnsteuerliche Behandlung hängt davon ab, wie lange die unbezahlte Freistellung dauert und ob es sich um eine Verlängerung des gesetzlichen Urlaubs handelt. Arbeitgeber sollten hier die aktuellen Richtlinien der Finanzbehörden beachten, um Nachzahlungen oder Strafen zu vermeiden.
Gültig ab: Laufend geltende Regelung