AI SUMMARY: Arbeitgeber müssen Schwerbehindertenanzeige bis Ende März einreichen Arbeitgeber mit einer bestimmten Mitarbeiterzahl müssen der Bundesagentur für Arbeit jährlich melden, wie viele schwerbehinderte Menschen sie beschäftigen. Für das Berichtsjahr 2025 läuft die Frist bis zum 31. März 2026. Wer muss melden? Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten sind verpflichtet, eine bestimmte Quote schwerbehinderter Menschen einzustellen. Wer dieser […]

Meldepflicht: Schwerbehindertenanzeige: Frist bis Ende März

Arbeitgeber müssen Schwerbehindertenanzeige bis Ende März einreichen

Arbeitgeber mit einer bestimmten Mitarbeiterzahl müssen der Bundesagentur für Arbeit jährlich melden, wie viele schwerbehinderte Menschen sie beschäftigen. Für das Berichtsjahr 2025 läuft die Frist bis zum 31. März 2026.

Wer muss melden?

Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten sind verpflichtet, eine bestimmte Quote schwerbehinderter Menschen einzustellen. Wer dieser Pflichtquote nicht nachkommt, muss eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die jährliche Anzeige dokumentiert die Erfüllung dieser Quote.

Praktische Auswirkungen

Arbeitgeber sollten ihre Personalabteilung frühzeitig informieren, um die Meldung rechtzeitig einzureichen. Verspätete Anmeldungen können zu Bußgeldern führen. Gleichzeitig können Betriebe durch die Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeiter Steuervergünstigungen und Zuschüsse erhalten.

Gültig ab: Meldung für 2025 bis 31. März 2026