Meldeverfahren: Neuerungen im DEÜV- und EEL-Verfahren
Die Digitalisierung der Sozialversicherung schreitet voran: Seit dem Jahreswechsel gibt es Neuerungen in zwei wichtigen Meldeverfahren, die Arbeitgeber betreffen. Sowohl das DEÜV-Verfahren (für allgemeine Meldungen) als auch das EEL-Verfahren (für Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld) werden weiter optimiert.
Was sich ändert
Das DEÜV-Meldeverfahren (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung) läuft bereits vollständig elektronisch ab. Hier werden alle wesentlichen Meldungen zur Sozialversicherung digital übermittelt – etwa An- und Abmeldungen von Arbeitnehmern.
Das EEL-Verfahren ermöglicht den digitalen Datenaustausch für Entgeltersatzleistungen. Das sind Leistungen wie Krankengeld oder Kinderkrankengeld, bei deren Gewährung durch die Krankenkassen bestimmte Informationen vom Arbeitgeber erforderlich sind.
Praktische Auswirkungen
Arbeitgeber sollten überprüfen, ob ihre Softwarelösungen die neuen Anforderungen erfüllen. Die Umstellung auf digitale Verfahren vereinfacht zwar grundsätzlich den Meldungsprozess, erfordert aber zeitgemäße technische Systeme. Wer derzeit noch papiergestützte Prozesse nutzt, sollte sich informieren, welche Übergangsfristen noch bestehen.
Gültig ab: Jahreswechsel 2024/2025