Neunte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung erneut angepasst
Die Bundesregierung hat die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung zum 9. Oktober 2026 bereits zum neunten Mal geändert. Diese Anpassungen regeln den vorübergehenden Aufenthalt von Ukrainern in Deutschland und beeinflussen damit auch deren Möglichkeiten zur Beschäftigung.
Was ändert sich konkret?
Die genauen Inhalte dieser neunten Änderung sind in der Veröffentlichung nicht detailliert aufgeführt. Generell dienen solche Übergangsverordnungen dazu, Regelungen für ukrainische Staatsbürger, die sich in Deutschland aufhalten, anzupassen – etwa bezüglich Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis oder Sozialleistungsansprüchen.
Praktische Auswirkungen:
Arbeitgeber und ukrainische Beschäftigte sollten prüfen, ob die Änderung ihre Arbeitsverträge oder Einstellungsverfahren betrifft. Besonders relevant sind mögliche Anpassungen bei der Arbeitserlaubnis oder beim Zugang zu deutschen Sozialversicherungen.
Gültig ab: 9. Oktober 2026
Quelle: BGBl. 2026 I Nr. 288, Verordnung vom 30. September 2026