AI SUMMARY: Die Bundesregierung hat die Winterbeschäftigungs-Verordnung erneut angepasst. Mit der Neunten Änderungsverordnung werden Regelungen zur Beschäftigung von Saisonarbeitskräften in den Wintermonaten aktualisiert. Die neue Verordnung tritt am 18. September 2026 in Kraft und ersetzt die bisherige Achte Änderungsverordnung. Sie passt die Winterbeschäftigungs-Verordnung (WinterbeschV) an aktuelle Anforderungen an. Praktische Auswirkungen Arbeitgeber in Branchen mit saisonalen Schwankungen – […]

Neunte Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung

Die Bundesregierung hat die Winterbeschäftigungs-Verordnung erneut angepasst. Mit der Neunten Änderungsverordnung werden Regelungen zur Beschäftigung von Saisonarbeitskräften in den Wintermonaten aktualisiert.

Die neue Verordnung tritt am 18. September 2026 in Kraft und ersetzt die bisherige Achte Änderungsverordnung. Sie passt die Winterbeschäftigungs-Verordnung (WinterbeschV) an aktuelle Anforderungen an.

Praktische Auswirkungen

Arbeitgeber in Branchen mit saisonalen Schwankungen – etwa in Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Gastronomie – müssen die neuen Bestimmungen beachten. Die genauen Änderungen betreffen unter anderem die Beschäftigungsbedingungen und Sozialversicherungspflichten von Saisonarbeitern in den Wintermonaten.

Gültig ab: 18. September 2026