Pfändungstabelle: Neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen
# Pfändungstabelle: Neue Freigrenzen für Arbeitseinkommen ab Juli 2026
Zum 1. Juli 2026 werden die sogenannten Pfändungsfreigrenzen angepasst. Das bedeutet: Arbeitnehmer können künftig höhere Einkommensteile vor Pfändungen schützen – allerdings unterscheiden sich die Freigrenzen je nach Höhe des Arbeitslohns und danach, wie viele Menschen der Arbeitnehmer unterhalten muss.
Was sind Pfändungsfreigrenzen?
Pfändungsfreigrenzen legen fest, welcher Teil des Arbeitslohns von Gläubigern gepfändet werden darf und welcher Teil geschützt bleibt. Ohne diese Grenzen hätten Arbeitnehmer mit Schulden keine finanzielle Sicherheit – das Einkommen könnte vollständig gepfändet werden.
Praktische Auswirkungen
Die neuen Grenzen gelten automatisch. Arbeitgeber müssen die aktualisierten Freigrenzen bei der Lohnberechnung berücksichtigen. Wer Schulden hat und eine Pfändung droht, sollte sich rechtzeitig bei seiner Bank oder einem Rechtsanwalt informieren, wie die neuen Grenzen im individuellen Fall wirken – besonders wenn Unterhaltsleistungen geleistet werden.
**Gültig ab:** 1. Juli 2026