Prüfstelle Bundestariftreue geht mit Website an den Start
Neue Website der Prüfstelle Bundestariftreue geht online
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine neue Website für die Prüfstelle Bundestariftreue freigeschaltet. Das Angebot soll Unternehmen und Beschäftigte über die Anforderungen des Bundestariftreuegesetzes informieren und wird schrittweise erweitert.
Was ist das Bundestariftreuegesetz?
Das Bundestariftreuegesetz verpflichtet Unternehmen, die Aufträge vom Bund erhalten, ihre Beschäftigten nach geltenden Tarifverträgen zu bezahlen. Damit sollen faire Arbeitsbedingungen und angemessene Löhne in der Lieferkette von Bundesaufträgen sichergestellt werden.
Praktische Auswirkungen
Firmen, die für den Bund tätig werden – etwa als Auftragnehmer oder Subunternehmer – müssen ihre Tariftreue nachweisen können. Die neue Website bietet ihnen zentrale Informationen zu den gesetzlichen Verpflichtungen. Auch Beschäftigte können sich dort über ihre Rechte informieren und Verstöße melden.
Gültig ab: Sofort (Website ist freigeschaltet)