Rechtsform SE: Die Mitbestimmung wird 50 – und immer öfter ausgehebelt
Mitbestimmung wird 50 – doch Unternehmen finden Wege, sie zu umgehen
Das deutsche Mitbestimmungsgesetz feiert seinen 50. Geburtstag – doch seine praktische Bedeutung nimmt ab. Immer mehr große Unternehmen mit über 2.000 Arbeitnehmern im Inland nutzen rechtliche Lücken, um die paritätische Besetzung ihrer Aufsichtsräte zu vermeiden.
Das ändert sich konkret
Das Mitbestimmungsgesetz von 1976 schreibt vor, dass Arbeitnehmervertreter in großen Unternehmen mit gleicher Stimmkraft wie Anteilseigner im Aufsichtsrat sitzen sollen – als Gegenpol zur reinen Kapitalherrschaft. Doch der Trend geht in die andere Richtung: Unternehmen weichen auf alternative Rechtsformen aus, beispielsweise die Europäische Aktiengesellschaft (SE), um diese Verpflichtung zu umgehen.
Praktische Auswirkungen
Arbeitnehmer verlieren damit Mitspracherechte bei strategischen Unternehmensentscheidungen. Das ist besonders relevant bei Fusionen, Standortverlagerungen oder Umstrukturierungen – Themen, die unmittelbar Jobs beeinflussen. Allerdings zeigen Studien, dass Unternehmen mit Arbeitnehmermitbestimmung bei wirtschaftlichen Kennzahlen oft besser abschneiden als ihre Konkurrenten ohne Mitbestimmung.
Gültig ab: Das Mitbestimmungsgesetz von 1976 gilt bis heute – die Lücken sind aber schon lange bekannt.