Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz
Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz: Was sich für Arbeitnehmer ändert
Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz regelt die abschließende Integration der Rentenversicherung in den neuen Bundesländern in das gesamtdeutsche Rentensystem. Nach der deutschen Wiedervereinigung war eine schrittweise Angleichung der Rentensysteme notwendig – dieses Gesetz besiegelt nun den finalen Abschluss dieses Prozesses.
Hintergrund: Was wird neu?
Mit dem Gesetz werden die letzten Unterschiede zwischen der Rentenversicherung der früheren DDR und der westdeutschen Versicherung aufgelöst. Arbeitnehmer in Ost und West haben damit endgültig die gleichen Rechte und Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rentenbeiträge und Rentenniveaus werden vollständig vereinheitlicht.
Praktische Auswirkungen:
Für Arbeitnehmer bedeutet dies mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Wer von Ost nach West umzieht oder umgekehrt, hat nun einheitliche Bedingungen für seine Rentenversicherung. Auch die Berechnung von Rentenpunkten aus früheren Zeiten wird vereinheitlicht. Besonders relevant für alle, die vor 1990 in der DDR gearbeitet haben – ihre Zeiten werden endgültig anerkannt und gleichberechtigt behandelt.
Gültig ab: 01.02.2026