Revised ESRS: EU-Kommission verabschiedet überarbeitete Nachhaltigkeitsberichtsstandards
Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 überarbeitete Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) verabschiedet. Die neuen Regeln sollen deutlich weniger Verwaltungsaufwand bedeuten, ohne die eigentlichen Nachhaltigkeitsziele zu verwässern.
Was ändert sich konkret?
Die revidierten ESRS vereinfachen die Berichtspflichten für Unternehmen erheblich. Parallel dazu wurde ein freiwilliger Standard speziell für kleinere Unternehmen geschaffen, die dadurch leichter in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einsteigen können. Die neuen Standards bauen auf der Unternehmenswertkettenrichtlinie (CSRD) auf, behalten aber deren grundlegende Ziele bei.
Hintergrund: Das ursprüngliche ESRS-Regelwerk war in der Praxis als zu komplex und aufwendig kritisiert worden. Der lange Konsultationsprozess führte nun zu einer schlankeren Version, die auch mittelständischen und kleineren Betrieben gerecht werden soll.
Praktische Auswirkungen
Für größere Unternehmen: Die Berichtspflichten werden praktikabler, ohne dass weniger Informationen zu Nachhaltigkeit und Arbeitsbedingungen verlangt werden – relevant etwa für Aspekte wie Arbeitnehmerrechte, Diversität oder Gesundheitsschutz.
Für kleine und mittlere Unternehmen: Der neue freiwillige Standard senkt die Einstiegshürden und ermöglicht weniger aufwendige Berichterstattung.
Für Arbeitnehmer: Mehr Transparenz in Fragen von Arbeitsbedingungen, Gleichstellung und Arbeitssicherheit in der Lieferkette bleibt ein Kernelement.
Gültig ab: 3. Juli 2026