AI SUMMARY: Schwerbehinderung: Was Arbeitgeber bei Bewerbungen beachten müssen Arbeitgeber müssen bei der Besetzung von Stellen besondere Regeln für schwerbehinderte Bewerber beachten. Ein aktueller Gerichtsfall zeigt: Wer diese Pflichten ignoriert, riskiert Schadensersatzforderungen. Das Urteil und die Hintergründe Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hat einen Arbeitgeber verurteilt, der einen schwerbehinderten Bewerber nicht angemessen berücksichtigt hatte. Das zentrale Problem: Der […]

Schwerbehinderung: Was Arbeitgeber bei Bewerbungen von Schwerbehinderten beachten müssen

Schwerbehinderung: Was Arbeitgeber bei Bewerbungen beachten müssen

Arbeitgeber müssen bei der Besetzung von Stellen besondere Regeln für schwerbehinderte Bewerber beachten. Ein aktueller Gerichtsfall zeigt: Wer diese Pflichten ignoriert, riskiert Schadensersatzforderungen.

Das Urteil und die Hintergründe

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hat einen Arbeitgeber verurteilt, der einen schwerbehinderten Bewerber nicht angemessen berücksichtigt hatte. Das zentrale Problem: Der Arbeitgeber hatte keinen Vermittlungsauftrag bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt – obwohl er das hätte tun müssen.

Besonders interessant ist der Kontrast zu einem anderen Fall: Das Arbeitsgericht Hamm wies eine Diskriminierungsklage eines sogenannten „AGG-Hoppers“ ab, der leichtfertig mit rechtsmissbräuchlichen Klagen gegen Arbeitgeber vorgeht. Das zeigt: Legitime Ansprüche schwerbehinderter Menschen werden von den Gerichten ernst genommen – Missbrauch aber nicht.

Konkrete Pflichten für Arbeitgeber

Unternehmen müssen bei offenen Stellen die Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsfachdienst informieren und ihnen die Möglichkeit geben, geeignete schwerbehinderte Kandidaten zu vermitteln. Das ist nicht optional – es ist eine gesetzliche Pflicht nach dem Schwerbehindertenrecht.

Zusätzlich müssen Arbeitgeber schwerbehinderte Bewerber zu Vorstellungsgesprächen einladen, wenn sie die fachlichen Anforderungen erfüllen. Eine Ablehnung nur wegen der Behinderung ist unzulässig und kann zu Schadensersatz führen.

Praktische Auswirkungen

Für Arbeitgeber: Dokumentieren Sie, dass Sie die Bundesagentur für Arbeit informiert haben. Behandeln Sie schwerbehinderte Bewerber nach denselben Maßstäben wie andere Kandidaten – die Behinderung darf kein Ausschlusskriterium sein.

Für schwerbehinderte Bewerber: Sie können Schadensersatz fordern, wenn Arbeitgeber diese Pflichten verletzen. Das LAG-Urteil zeigt, dass die Gerichte solche Fälle ernst nehmen.

Gültig ab: Diese Regeln sind bereits geltendes Recht und gelten unbegrenzt.