SGB VI-Anpassungsgesetz (SGB VI-AnpG)
Rentenversicherung: Neues Anpassungsgesetz tritt in Kraft
Zum 1. Juli 2026 treten Änderungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft. Das SGB VI-Anpassungsgesetz regelt Neuerungen, die sowohl die Rentenversicherung selbst als auch das Beitragsverfahren betreffen.
Was ändert sich konkret?
Das neue Gesetz modifiziert zwei zentrale Regelwerke: Das Sozialgesetzbuch VI (SGB VI), das die gesamte gesetzliche Rentenversicherung regelt, sowie die Beitragsverfahrensverordnung (BVV), die das Verfahren zur Erhebung von Rentenbeiträgen festlegt. Welche konkreten Anpassungen vorgenommen werden – etwa bei Rentenhöhen, Beitragssätzen oder Leistungsvoraussetzungen – erfordert eine detaillierte Betrachtung der einzelnen Regeländerungen.
Praktische Auswirkungen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber sollten ab Juli 2026 mit möglicherweise geänderten Abläufen bei der Beitragszahlung rechnen. Auch für Versicherte, die sich dem Renteneintritt nähern, können neue Regelungen relevant werden. Wer konkrete Fragen zu seinen individuellen Verhältnissen hat, sollte sich frühzeitig an die Deutsche Rentenversicherung wenden.
Gültig ab: 1. Juli 2026