Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II)
**Bürgergeld-Regelungen werden reformiert**
Das Bürgergeld und die Grundsicherung für Arbeitsuchende werden zum 28. März 2026 neu gefasst. Die Änderung ist Teil einer umfassenden Gesetzesänderung, die das Bundesgesetzblatt am 22. Dezember 2025 veröffentlicht hat.
Was ändert sich?
Die genauen Inhalte der Reform werden in der neuen Fassung des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) geregelt. Dabei handelt es sich um eine Neufassung von grundlegenden Regelungen zur Bürgergeld-Leistung und zum System der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Deutschland.
Praktische Auswirkungen
Die Neufassung betrifft Millionen von Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfängern sowie arbeitslose Menschen, die Grundsicherung beziehen. Die konkrete Ausgestaltung der Änderungen – etwa zu Leistungshöhen, Vermögensfreigrenzen oder Zuverdienstmöglichkeiten – wird in den kommenden Wochen in detaillierten Erläuterungen der Behörden bekannt gegeben.
Gültig ab: 28.03.2026
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