AI SUMMARY: Stromausfall im Büro: Das müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen Ein Stromausfall macht die Arbeit im Büro unmöglich – doch wer trägt die Verantwortung? Der jüngste Stromausfall in Berlin hat diese grundsätzliche Frage wieder in den Fokus gerückt: Welche arbeitsrechtlichen Regeln gelten, wenn Strom, IT oder Kommunikation ausfallen? Muss der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen, und darf […]

Stromausfall: Arbeiten ohne Strom: Worauf es arbeitsrechtlich ankommt

Stromausfall im Büro: Das müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen

Ein Stromausfall macht die Arbeit im Büro unmöglich – doch wer trägt die Verantwortung? Der jüngste Stromausfall in Berlin hat diese grundsätzliche Frage wieder in den Fokus gerückt: Welche arbeitsrechtlichen Regeln gelten, wenn Strom, IT oder Kommunikation ausfallen? Muss der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen, und darf er die Mitarbeiter an einen anderen Ort schicken?

Das Wichtigste gleich vorweg: Arbeitnehmer müssen in solchen Fällen in der Regel nicht um ihre Bezahlung fürchten. Bei Ausfällen der Stromversorgung, die den Arbeitgeber nicht zu vertreten hat, greift das Prinzip der Entgeltfortzahlung. Der Arbeitgeber bleibt zur Lohnzahlung verpflichtet – schließlich kann der Arbeitnehmer nicht arbeiten, obwohl er einsatzbereit ist.

Was kann der Arbeitgeber anordnen?

Der Arbeitgeber darf Arbeitnehmer unter Umständen an einen anderen Arbeitsort ausweichen lassen – etwa ins Homeoffice oder in eine Filiale mit Stromversorgung. Voraussetzung: Das muss im Arbeitsvertrag vorgesehen oder zumindest betriebsüblich sein. Eine einfache Anordnung ohne Grundlage ist nicht zulässig.

Wird Homeoffice angeordnet, müssen allerdings Datenschutz und Schutz von Geschäftsgeheimnissen gewährleistet sein. Wer von zuhause aus arbeitet, sollte daher besonders auf die Sicherheit sensibler Daten achten.

Arbeiten an öffentlichen Orten – aber sicher!

Manche weichen in Cafés oder Bibliotheken aus – das ist arbeitsrechtlich problematisch. Wer an öffentlichen Orten mit sensiblen Unterlagen oder Kundendaten arbeitet, verstößt leicht gegen Datenschutzvorgaben. Arbeitgeber sollten solche Notfall-Lösungen daher nur ausdrücklich genehmigen, wenn die Sicherheit gewährleistet ist.

Praktische Auswirkungen: Im Stromausfall-Fall sollten Arbeitgeber schnell handeln: Das Gehalt läuft weiter, Arbeitnehmer können aber auf Alternativen verwiesen werden. Allerdings nur, wenn das rechtlich haltbar ist. Für zukünftige Notfälle lohnt sich eine klare Regelung im Betrieb oder in Arbeitsverträgen – etwa zu Homeoffice-Möglichkeiten.

Gültig ab: Diese Regelungen gelten bereits seit langem – aktuell wieder relevant nach dem Stromausfall in Berlin 2024