Tariftreuegesetz
Neues Tariftreuegesetz ab Mai 2026: Das ändert sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Deutschland bekommt ein neues Bundestariftreuegesetz. Ab dem 1. Mai 2026 gelten bundesweit schärfere Regeln für Tarifverträge und deren Einhaltung. Das Gesetz soll Arbeitnehmer besser schützen und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen.
Was regelt das neue Gesetz?
Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) legt fest, dass Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen und bestimmten Tätigkeiten Tarifverträge einhalten müssen. Es zielt darauf ab, dass Arbeitgeber nicht durch Niedrigstlöhne konkurrenzkämpfen können. Damit sollen unlautere Praktiken wie Schwarzarbeit und unzureichende Bezahlung eingedämmt werden.
Das Gesetz ändert gleichzeitig mehrere bestehende Gesetze: das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wird verschärft, Arbeitsgerichte erhalten neue Befugnisse, und es gibt Anpassungen im Kartellrecht sowie in der Rentenversicherung. Auch das Tarifvertragsgesetz wird modernisiert.
Praktische Auswirkungen
Für Arbeitgeber: Unternehmen müssen bei Aufträgen des öffentlichen Sektors Tarifverträge nachweisen und einhalten. Verstöße können zu Ausschluss von Ausschreibungen führen.
Für Arbeitnehmer: Der Schutz vor Lohndumping wächst. Kontrollmechanismen werden verstärkt, um schwarze Schafe in der Branche zu erkennen und zu ahnden.
Für Behörden: Arbeitsgerichte bekommen mehr Mittel zur Verfolgung von Tarifvertragsverstößen.
Gültig ab: 1. Mai 2026
Geltung: Bundestariftreuegesetz (G. v. 27.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 119)