Teilzeit-und Befristungsgesetz: Was bei der Befristung von Arbeitsverträgen gilt
Die Bundesregierung plant erhebliche Änderungen beim Thema befristete Arbeitsverträge. Künftig sollen diese deutlich länger andauern dürfen – was für Arbeitgeber mehr Flexibilität, für Arbeitnehmer aber auch mehr Unsicherheit bedeuten kann.
Das ändert sich konkret
Bisher durften befristete Arbeitsverträge maximal 24 Monate dauern und zweimal verlängert werden. Nach den Plänen der Regierungskoalition soll sich die zulässige Gesamtdauer auf 48 Monate verdoppeln. Das bedeutet: Befristete Verträge könnten bis zu sechsmal verlängert werden, statt wie bisher nur zweimal.
Ein weiterer Punkt: Künftig soll die Schriftform entfallen. Das heißt, befristete Verträge könnten auch mündlich geschlossen werden – das vereinfacht die Handhabung für Arbeitgeber, schafft aber auch Unsicherheiten für Beschäftigte, da Nachweise schwerer zu führen sind.
Praktische Auswirkungen
Für Arbeitnehmer bedeutet das mehr Zeit der Unsicherheit: Statt nach 24 Monaten eine Entscheidung über unbefristete Beschäftigung zu treffen, könnten Arbeitgeber jemanden bis zu vier Jahre hinweg befristet beschäftigen. Das erschwert die Lebensplanung und den Zugang zu Krediten oder Wohnungen. Für Arbeitgeber entsteht dagegen mehr Flexibilität bei der Personalplanung.
Gültig ab: Keine Angabe im Text – die Pläne befinden sich noch in der Gesetzgebung