Urlaub: Wie wird die Urlaubsabgeltung richtig berechnet?
Urlaubsabgeltung bei Kündigung: So wird sie richtig berechnet
Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, muss der Arbeitgeber nicht genommene Urlaubstage auszahlen. Die richtige Berechnung dieser Urlaubsabgeltung ist für beide Seiten wichtig – Fehler können zu Streitigkeiten führen.
Was ist Urlaubsabgeltung?
Urlaubsabgeltung ist die finanzielle Ausgleichszahlung für Urlaubstage, die ein Arbeitnehmer bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses nicht genommen hat. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt als Ausgleich für den nicht gewährten Erholungsurlaub.
Wie wird die Höhe berechnet?
Die Urlaubsabgeltung basiert auf dem durchschnittlichen Bruttoverdienst des Arbeitnehmer. Dabei werden alle Einnahmen berücksichtigt, die regelmäßig gezahlt werden – also Grundgehalt, Provisionen und Zuschläge. Der Durchschnitt wird üblicherweise über die letzten drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses ermittelt.
Formel: (Durchschnittliches Monatsgehalt ÷ Arbeitstage pro Monat) × Anzahl der restlichen Urlaubstage
Praktische Auswirkungen
Arbeitgeber sollten bei der Abrechnung genau dokumentieren, welche Urlaubstage der Arbeitnehmer genommen hat und welche noch ausstehend sind. Eine fehlerhafte Berechnung kann zu Nachzahlungen oder Forderungen des Arbeitnehmers führen. Besondere Aufmerksamkeit ist nötig bei Teilzeitbeschäftigten und bei Mitarbeitern mit variabler Bezahlung.
Im Zweifelsfall sollte die Berechnung mit dem Arbeitnehmer geklärt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Gültig ab: Laufend geltende Regelung (BUrlG – Bundesurlaubsgesetz)