AI SUMMARY: Urlaubsabgeltung: Ermäßigte Besteuerung für mehrjährige Ansprüche Mehrere Finanzgerichte haben in jüngsten Entscheidungen geregelt, wie Urlaubsabgeltungen besteuert werden, wenn sie sich über mehrere Jahre angesammelt haben. Die Gerichte sprechen sich dafür aus, diese Zahlungen ermäßigt zu besteuern – das ist eine gute Nachricht für Arbeitnehmer, die ausstehende Urlaubstage ausgezahlt bekommen. Worum geht es? Wenn Arbeitnehmer Urlaub […]

Urlaubsabgeltung: Besteuerung einer Urlaubsabgeltung für mehrere Jahre

Urlaubsabgeltung: Ermäßigte Besteuerung für mehrjährige Ansprüche

Mehrere Finanzgerichte haben in jüngsten Entscheidungen geregelt, wie Urlaubsabgeltungen besteuert werden, wenn sie sich über mehrere Jahre angesammelt haben. Die Gerichte sprechen sich dafür aus, diese Zahlungen ermäßigt zu besteuern – das ist eine gute Nachricht für Arbeitnehmer, die ausstehende Urlaubstage ausgezahlt bekommen.

Worum geht es?

Wenn Arbeitnehmer Urlaub nicht nehmen und stattdessen ausgezahlt bekommen (etwa bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses), wird diese Zahlung normalerweise wie regulärer Lohn besteuert. Problematisch wird es, wenn sich Urlaubstage über mehrere Jahre angesammelt haben: Die gesamte Summe wird dann auf einmal ausbezahlt und fällt in einem einzigen Steuerjahr an – das kann zu einer ungünstig hohen Steuerbelastung führen.

Die neue Rechtsprechung

Mehrere Finanzgerichte haben entschieden, dass solche mehrjährigen Urlaubsabgeltungen wie Jahresendszahlungen behandelt werden können. Diese genießen eine Fünftelregelung: Die Steuer wird günstiger berechnet, indem der Betrag auf fünf Jahre verteilt wird. Das reduziert die Steuerlast erheblich.

Praktische Auswirkungen

Arbeitnehmer, die ausstehende Urlaubstage ausgezahlt bekommen, sollten prüfen, ob die Fünftelregelung auf ihre Urlaubsabgeltung angewendet wurde. Falls nicht, könnte sich eine Steuererklärung oder Einspruch lohnen. Allerdings: Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof noch nicht gesprochen – eine grundsätzliche Entscheidung auf Bundesebene steht noch aus.

Status: Mehrere Finanzgerichte haben entschieden, ein grundsätzliches Urteil des Bundesfinanzhofs folgt noch.