Urlaubsanspruch: Auswirkung der Urlaubsabgeltung bei Minijobs
Minijob-Urlaub: Wann wird die Entgeltgrenze zum Problem?
Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub – doch bei der Urlaubsabgeltung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer in eine Falle tappen. Wenn nicht genommener Urlaub ausgezahlt wird, kann das regelmäßige Monatsgehalt die zulässige Grenze von 538 Euro übersteigen und den Minijob-Status gefährden.
Das ist die rechtliche Lage
Minijobber haben wie alle anderen Beschäftigten einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Während der reguläre Urlaub das monatliche Arbeitsentgelt nicht erhöht, ist die Situation bei Urlaubsabgeltung anders: Werden nicht genommene Urlaubstage am Ende des Arbeitsverhältnisses oder beim Ausscheiden ausgezahlt, addiert sich diese Zahlung zum regulären Monatslohn.
Praktische Auswirkungen
Für Arbeitgeber: Wer einen Minijobber auszahlt und die monatliche Grenze wird überschritten, kann der Minijob-Status verloren gehen. Das hätte höhere Sozialversicherungsbeiträge zur Folge – es droht die Einstufung als reguläre Beschäftigung.
Für Arbeitnehmer: Eine Urlaubsabgeltung kann dazu führen, dass sie in einem Monat mehr als 538 Euro verdienen. Das ist nicht automatisch schlecht, führt aber zum Ende des Minijob-Privilegs und zu vollständigen Sozialversicherungsbeiträgen.
Was ist zu beachten?
Arbeitgeber sollten Urlaubsabgeltungen realistisch planen und ggf. bereits während des Jahres abgelten oder zeitlich entzerren. Auch die sogenannte Märzklausel kann relevant sein: Resturlaub, der bis zum 31. März nicht genommen wird, kann verfallen – das vermeidet Auszahlungsprobleme am Ende des Jahres.
Gültig ab: Laufende Regelung (keine neue Änderung bekannt)