AI SUMMARY: Urlaubsanspruch beim Jobwechsel: So wird es richtig berechnet Wer im Laufe des Jahres die Arbeitsstelle wechselt, hat oft Fragen: Wie viel Urlaub steht mir bei meinem neuen Arbeitgeber zu? Wird der Urlaub von meinem alten Job angerechnet? Die Berechnung des Urlaubsanspruchs folgt dabei klaren gesetzlichen Regeln. Das Wichtigste: Der Urlaubsanspruch wird anteilig für die Zeit […]

Urlaubsrecht: Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen

Urlaubsanspruch beim Jobwechsel: So wird es richtig berechnet

Wer im Laufe des Jahres die Arbeitsstelle wechselt, hat oft Fragen: Wie viel Urlaub steht mir bei meinem neuen Arbeitgeber zu? Wird der Urlaub von meinem alten Job angerechnet? Die Berechnung des Urlaubsanspruchs folgt dabei klaren gesetzlichen Regeln.

Das Wichtigste: Der Urlaubsanspruch wird anteilig für die Zeit bei jedem einzelnen Arbeitgeber berechnet. Wenn Sie beispielsweise am 1. Juli bei einem neuen Unternehmen anfangen, haben Sie dort Anspruch auf die Hälfte des Jahresurlaubs (von Juli bis Dezember). Beim bisherigen Arbeitgeber entstand der Urlaubsanspruch entsprechend für die Zeit von Januar bis Juni.

Praktische Auswirkungen: Der Urlaubsanspruch wird also jeweils pro Beschäftigungsverhältnis berechnet – es gibt da keine Verrechnung zwischen den Arbeitgebern. Das bedeutet: Urlaub, den Sie bei Ihrem alten Arbeitgeber nicht genommen haben, verfällt mit dem Ausscheiden. Sie können ihn beim neuen Arbeitgeber nicht „mitnehmen“. Wichtig ist, offene Urlaubstage möglichst vor Ihrem Weggang abzubauen oder mit dem bisherigen Arbeitgeber zu klären, ob eine Abgeltung stattfindet.

Gültig ab: Diese Regelung folgt dem Bundesurlaubsgesetz und gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse.

Tipp für Arbeitnehmer: Besprechen Sie vor dem Jobwechsel mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber, wie mit noch nicht genommenen Urlaubstagen umgegangen wird. So vermeiden Sie böse Überraschungen.