Urteil: Equal Pay Klage endet beim Medianentgelt
Gericht verbietet ungleiche Bezahlung – aber nur bis zur Mittellinie
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einem Entgeltgleichheitsverfahren eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen: Eine Managerin erhält 210.000 Euro Nachzahlung – muss aber nicht das gleiche Gehalt wie ihr männlicher Kollege bekommen.
Das Urteil im Detail
Die Klägerin hatte geltend gemacht, dass sie wegen ihres Geschlechts schlechter bezahlt wurde als ein vergleichbarer männlicher Kollege. Das Gericht folgte dieser Argumentation teilweise: Es sprach ihr eine erhebliche Nachzahlung zu, um die bisherige Unterentlohnung auszugleichen. Allerdings lehnte das Gericht ab, sie künftig auf exakt das gleiche Niveau wie ihren männlichen Vergleichskollegen anzuheben.
Stattdessen orientierte sich das Gericht am Medianentgelt – also an der mittleren Vergütung in einer vergleichbaren Gruppe. Dies soll künftig als Obergrenze für ihre Gehaltsanpassung dienen.
Praktische Auswirkungen
Diese Entscheidung hat Signalwirkung für Equal-Pay-Klagen: Arbeitgeber können sich möglicherweise darauf berufen, dass sie Gehälter nicht exakt angleichen müssen, sondern nur auf ein marktübliches Medianiveau anheben. Für betroffene Arbeitnehmerinnen bedeutet dies, dass vollständige Gleichstellung schwerer durchzusetzen sein könnte – auch wenn der finanzielle Ausgleich erheblich ausfällt.
Gültig ab: Mit dieser Entscheidung des LAG Baden-Württemberg (aktuell)