Urteil: Hohe Investitionen in Betriebsmittel als Indiz für Selbstständigkeit
Gerichtsentscheidung: Hohe Investitionen können Selbstständigkeit beweisen
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Stuntmen, die für einzelne Filmaufnahmen engagiert werden, unter bestimmten Bedingungen als Selbstständige gelten – und damit nicht in die Sozialversicherung einzahlen müssen. Entscheidend ist, ob sie vorher erhebliche Investitionen in ihre Ausrüstung tätigen.
Was das Urteil besagt
Nach der Gerichtsentscheidung ist für die Einstufung als Selbstständiger ausschlaggebend, ob jemand ein „relevantes unternehmerisches Risiko“ trägt. Bei einem Stuntman bedeutet das konkret: Wenn er vor einem Einsatz eigenes Geld in spezielle Ausrüstung, Trainingsmaterialien oder ähnliches investiert hat, deutet das auf Selbstständigkeit hin – nicht auf ein Angestelltenverhältnis.
Die Richter berücksichtigten also nicht nur die Art der Tätigkeit, sondern auch das finanzielle Risiko, das der Performer selbst trägt.
Praktische Auswirkungen
Für Stuntmen und ähnliche Fachkräfte: Wer nachweisen kann, dass er erheblich in seine berufliche Ausrüstung investiert, hat bessere Chancen, als Selbstständiger anerkannt zu werden. Das kann Vorteile haben (mehr Freiheit, eigene Preisgestaltung), bringt aber auch Nachteile mit sich: kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Rentenbeiträge.
Für Filmproduktionen: Produktionsfirmen sollten dokumentieren, welche Investitionen ihre Stuntmen selbst tragen, um die Selbstständigkeit im Fall einer Kontrolle nachzuweisen.
Wichtig: Diese Regelung gilt nicht pauschal für alle freien Mitarbeiter. Es kommt immer auf die Gesamtsituation an – neben Investitionen spielen auch andere Faktoren wie Weisungsgebundenheit und Kontrolle eine Rolle.
Gültig ab: Sofort anwendbar (gerichtliche Entscheidung)