AI SUMMARY: Arbeitsgericht Stuttgart: Schlussformel im Arbeitszeugnis muss nicht korrigiert werden Ein Arbeitnehmer muss sich bei der Schlussformel seines Arbeitszeugnisses nicht automatisch alle gewünschten Änderungen durchsetzen können. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat entschieden, dass kein grundsätzlicher Anspruch auf Korrektur der Abschlussfloskel besteht. Was war der Streitpunkt? Der Arbeitnehmer forderte von seinem ehemaligen Arbeitgeber, die Formulierung der Schlussformel in […]

Urteil: Schlussformel im Arbeitszeugnis muss nicht korrigiert werden

Arbeitsgericht Stuttgart: Schlussformel im Arbeitszeugnis muss nicht korrigiert werden

Ein Arbeitnehmer muss sich bei der Schlussformel seines Arbeitszeugnisses nicht automatisch alle gewünschten Änderungen durchsetzen können. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat entschieden, dass kein grundsätzlicher Anspruch auf Korrektur der Abschlussfloskel besteht.

Was war der Streitpunkt?

Der Arbeitnehmer forderte von seinem ehemaligen Arbeitgeber, die Formulierung der Schlussformel in seinem Arbeitszeugnis zu ändern. Diese Formel – üblicherweise Sätze wie „Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute“ – wird in Arbeitszeugnissen standardmäßig verwendet. Der Arbeitnehmer war mit der verwendeten Wortlaut nicht einverstanden und verlangte eine Korrektur.

Praktische Auswirkungen

Das Urteil bedeutet, dass Arbeitnehmer nicht jeden Wortlaut in der Schlussformel ihres Zeugnisses einfach ändern lassen können. Allerdings bleibt der generelle Anspruch auf ein vollständiges und korrektes Arbeitszeugnis bestehen. Arbeitnehmer sollten sich bei Unzufriedenheit rechtlich beraten lassen, da jeder Einzelfall unterschiedlich bewertet werden kann.

Gültig ab: Mit dieser Gerichtsentscheidung

Quelle: Arbeitsgericht Stuttgart