AI SUMMARY: Ein Gastronom muss trotz eingestelltem Strafverfahren hohe Beitragsnachzahlungen für Schwarzarbeit leisten. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat klargestellt, dass die Einstellung eines Strafverfahrens die Sozialversicherungsbehörden nicht davon abhält, Nachzahlungen zu fordern. Was war der Fall? Bei einer Betriebsprüfung stellten die Behörden Schwarzarbeit fest und forderten eine hohe geschätzte Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Parallel lief ein Strafverfahren gegen den […]

Urteil Schwarzarbeit: Einstellung des Strafverfahrens schützt nicht vor Beitragsnachzahlung

Ein Gastronom muss trotz eingestelltem Strafverfahren hohe Beitragsnachzahlungen für Schwarzarbeit leisten. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat klargestellt, dass die Einstellung eines Strafverfahrens die Sozialversicherungsbehörden nicht davon abhält, Nachzahlungen zu fordern.

Was war der Fall? Bei einer Betriebsprüfung stellten die Behörden Schwarzarbeit fest und forderten eine hohe geschätzte Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Parallel lief ein Strafverfahren gegen den Gastronomen, das aber gegen eine vergleichsweise niedrige Zahlung eingestellt wurde. Der Unternehmer argumentierte, dass die Einstellung des Strafverfahrens auch die Beitragsforderung entkräften müsse.

Das Urteil Das Gericht lehnte diese Argumentation ab. Eine Einstellung des Strafverfahrens bedeutet nicht automatisch, dass auch die Beitragsnachzahlung entfällt. Beide Verfahren folgen unterschiedlichen Regeln und Standards. Das bloße Bestreiten der Schwarzarbeit-Vorwürfe reicht nicht aus – die Behörden dürfen die fehlenden Beiträge schätzen, wenn sie ausreichende Anhaltspunkte haben.

Praktische Auswirkungen Arbeitgeber sollten wissen: Ein erfolgreicher Ausgang in einem Strafverfahren entlastet sie nicht automatisch bei Sozialversicherungsbeiträgen. Die Finanzbehörden können unabhängig davon ihre eigenen Ermittlungen durchführen und Nachzahlungen fordern. Wer bei einer Betriebsprüfung mit Schwarzarbeit-Vorwürfen konfrontiert wird, braucht eine solide Dokumentation, um sich gegen Schätzungen zu wehren.

Gültig ab: Sofort (Gerichtsurteil)