AI SUMMARY: Gericht stoppt Versetzung: Neue Aufgaben nicht gleichwertig Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat die Versetzung eines Abteilungsleiters für unwirksam erklärt. Der Grund: Die neuen Tätigkeiten entsprachen nicht den Anforderungen seiner bisherigen Position. Was war passiert? Der Arbeitgeber hatte den Abteilungsleiter in eine andere Abteilung versetzt und ihm dort neue Aufgaben zugewiesen. Das Gericht prüfte, ob diese […]

Urteil: Unwirksame Versetzung eines Abteilungsleiters

Gericht stoppt Versetzung: Neue Aufgaben nicht gleichwertig

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat die Versetzung eines Abteilungsleiters für unwirksam erklärt. Der Grund: Die neuen Tätigkeiten entsprachen nicht den Anforderungen seiner bisherigen Position.

Was war passiert?

Der Arbeitgeber hatte den Abteilungsleiter in eine andere Abteilung versetzt und ihm dort neue Aufgaben zugewiesen. Das Gericht prüfte, ob diese neuen Tätigkeiten gleichwertig zu seinen bisherigen Aufgaben waren – und kam zu dem Ergebnis: nein.

Praktische Auswirkungen

Arbeitgeber können nicht einfach Arbeitnehmer versetzten, wenn die neuen Aufgaben eine deutlich niedrigere Qualifikation erfordern oder weniger Verantwortung mit sich bringen als die ursprüngliche Position. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers hat Grenzen: Versetzungen müssen verhältnismäßig sein und dürfen nicht zu einer faktischen Herabstufung führen.

Das Urteil zeigt: Betroffene Arbeitnehmer sollten prüfen lassen, ob eine Versetzung rechtmäßig ist – besonders wenn die neuen Tätigkeiten deutlich von der alten Position abweichen.

Gültig ab: Mit Urteilsverkündigung durch LAG Niedersachsen