Urteil zur Künstlersozialabgabe: Digitaler Musikvertrieb unterliegt der Künstlersozialkasse
# Musikstreaming: Digitale Distributoren müssen Künstlersozialabgabe zahlen
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Unternehmen, die Musikdateien für Streaming-Plattformen aufbereiten und verteilen, zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet sind. Das Urteil betrifft sogenannte Musik-Aggregatoren – Firmen, die zwischen Künstlern und Diensten wie Spotify oder Apple Music vermitteln.
Was ist die Künstlersozialabgabe?
Die Künstlersozialabgabe ist eine Umlage, die Unternehmen zahlen, die künstlerische Leistungen gewerblich nutzen. Das Geld fließt in die Künstlersozialversicherung, die Künstler und Publizisten mit Beitragszahlungen absichert – ähnlich wie die gesetzliche Krankenversicherung für Angestellte.
Warum trifft das Aggregatoren?
Das Gericht sah in der Tätigkeit der Aggregatoren einen wesentlichen Teil der künstlerischen Verwertungskette. Sie bereiten Musikdateien auf, kümmern sich um Metadaten und sorgen dafür, dass Songs auf den großen Plattformen verfügbar sind. Das gilt dem Gericht als gewerbliche Nutzung von Kunstwerken und löst daher die Abgabepflicht aus.
Praktische Auswirkungen
Für betroffene Musik-Distributoren bedeutet das neue Kosten. Allerdings könnte das auch Künstlern zugutekommen, deren Werke über diese Kanäle vertrieben werden – sie profitieren von den zusätzlichen Mitteln in der Künstlersozialversicherung. Die digitale Musikbranche muss sich auf höhere Betriebskosten einstellen.
Gültig ab: Mit Rechtskraft des Urteils