Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld (FamkaKiGAbrV)
Kindergeld-Kontrolle wird automatisiert: Behörden tauschen Daten aus
Ab April 2026 darf die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit automatisch Daten von anderen Sozialleistungs-Trägern abrufen. Das soll überprüfen, ob Kindergeld-Empfänger noch anspruchsberechtigt sind.
Was ändert sich konkret?
Die neue Verordnung erlaubt es der Familienkasse, elektronisch Informationen von Behörden zu sammeln, die Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV/Bürgergeld) und SGB III (Arbeitslosenversicherung) verwalten. Dadurch können Anspruchsvoraussetzungen schneller überprüft werden, ohne dass Antragsteller wiederholt Unterlagen einreichen müssen.
Die automatisierten Abfragen sollen insbesondere klären, ob junge Menschen noch in Ausbildung sind, ob das Einkommen der Eltern sich verändert hat, oder ob andere leistungsrechtliche Gründe gegen Kindergeld sprechen.
Praktische Auswirkungen
Für Eltern: Die Bearbeitung von Kindergeld-Anträgen könnte schneller gehen, da weniger Nachfragen zu Ihrem Status erforderlich sind. Allerdings sollten Sie weiterhin vollständige Angaben machen – die automatischen Abfragen ersetzen nicht die Eigenverantwortung beim Antrag.
Für Datenschutz: Die Verordnung regelt, dass nur Daten abgerufen werden, die für die Kindergeld-Prüfung notwendig sind.
Gültig ab: 2. April 2026