AI SUMMARY: EU-Regelwerk für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz nun vollständig in Kraft Ab dem 2. August 2026 gelten in der EU einheitliche Regeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz – auch am Arbeitsplatz. Die bereits 2024 verabschiedete AI-Verordnung tritt nun vollständig in Kraft und regelt, wie Arbeitgeber KI-Systeme bei der Personalentscheidung einsetzen dürfen. Was ändert sich konkret? Unternehmen […]

Verordnung über künstliche Intelligenz

EU-Regelwerk für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz nun vollständig in Kraft

Ab dem 2. August 2026 gelten in der EU einheitliche Regeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz – auch am Arbeitsplatz. Die bereits 2024 verabschiedete AI-Verordnung tritt nun vollständig in Kraft und regelt, wie Arbeitgeber KI-Systeme bei der Personalentscheidung einsetzen dürfen.

Was ändert sich konkret?

Unternehmen müssen KI-Systeme bei Einstellungen, Beförderungen oder Leistungsbewertungen transparenter einsetzen. Das Gesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Risikostufen: Hochrisiko-Systeme (etwa automatisierte Personalauswahlverfahren) unterliegen strengeren Anforderungen als Standard-Anwendungen.

Arbeitgeber müssen dokumentieren, wie ihre KI-Systeme funktionieren, und sie regelmäßig auf Diskriminierung überprüfen. Beschäftigte haben das Recht, von einer Maschine getroffene Personalentscheidungen zu hinterfragen.

Praktische Auswirkungen

Viele deutsche Unternehmen müssen ihre HR-Prozesse anpassen. Besonders Konzerne, die KI-gestützte Bewerbungsscreenings oder automatisierte Leistungsbewertungen nutzen, benötigen jetzt dokumentierte Compliance-Maßnahmen. Verstöße können Bußgelder bis zu 6% des Jahresumsatzes kosten.

Gültig ab: 2. August 2026