Verordnung über künstliche Intelligenz
EU-Regelwerk für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz nun vollständig in Kraft
Ab dem 2. August 2026 gelten in der EU einheitliche Regeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz – auch am Arbeitsplatz. Die bereits 2024 verabschiedete AI-Verordnung tritt nun vollständig in Kraft und regelt, wie Arbeitgeber KI-Systeme bei der Personalentscheidung einsetzen dürfen.
Was ändert sich konkret?
Unternehmen müssen KI-Systeme bei Einstellungen, Beförderungen oder Leistungsbewertungen transparenter einsetzen. Das Gesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Risikostufen: Hochrisiko-Systeme (etwa automatisierte Personalauswahlverfahren) unterliegen strengeren Anforderungen als Standard-Anwendungen.
Arbeitgeber müssen dokumentieren, wie ihre KI-Systeme funktionieren, und sie regelmäßig auf Diskriminierung überprüfen. Beschäftigte haben das Recht, von einer Maschine getroffene Personalentscheidungen zu hinterfragen.
Praktische Auswirkungen
Viele deutsche Unternehmen müssen ihre HR-Prozesse anpassen. Besonders Konzerne, die KI-gestützte Bewerbungsscreenings oder automatisierte Leistungsbewertungen nutzen, benötigen jetzt dokumentierte Compliance-Maßnahmen. Verstöße können Bußgelder bis zu 6% des Jahresumsatzes kosten.
Gültig ab: 2. August 2026