AI SUMMARY: Ab Mitte 2026 gelten neue Regeln zur Barrierefreiheit in deutschen Unternehmen. Die aktualisierte Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verschärft die Anforderungen für Arbeitgeber bei der Zugänglichkeit ihrer digitalen Systeme und Arbeitsplätze. Was ändert sich konkret? Die Verordnung konkretisiert die Verpflichtungen von Arbeitgebern, ihre Arbeitsumgebungen und digitalen Tools barrierefrei zu gestalten. Das betrifft etwa Websites, Softwarelösungen, aber […]

Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Ab Mitte 2026 gelten neue Regeln zur Barrierefreiheit in deutschen Unternehmen. Die aktualisierte Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verschärft die Anforderungen für Arbeitgeber bei der Zugänglichkeit ihrer digitalen Systeme und Arbeitsplätze.

Was ändert sich konkret? Die Verordnung konkretisiert die Verpflichtungen von Arbeitgebern, ihre Arbeitsumgebungen und digitalen Tools barrierefrei zu gestalten. Das betrifft etwa Websites, Softwarelösungen, aber auch physische Arbeitsplätze. Unternehmen müssen stärker darauf achten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt arbeiten können – von der Bedienung von Computern bis zur Mobilität im Büro.

Wen betrifft das? Vor allem größere Unternehmen sind adressiert. Allerdings können die Anforderungen auch für kleinere Betriebe relevant sein, sofern diese digitale Dienste oder Arbeitsplätze anbieten, die von Menschen mit Behinderungen genutzt werden.

Praktische Auswirkungen Arbeitgeber sollten ihre IT-Systeme, Intranets und Kommunikationsmittel überprüfen und ggf. anpassen. Auch bauliche Maßnahmen können notwendig werden. Wer die Regeln nicht erfüllt, riskiert Bußgelder. Die Neuregelung zielt darauf ab, die Chancengleichheit am Arbeitsplatz zu verbessern – sowohl für bestehende Mitarbeiter mit Behinderungen als auch für die Einstellung.

Gültig ab: 16. Juli 2026