Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Staatlichen Berufskollegs Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Rheinbach mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
Abschlüsse aus Rheinbacher Berufskolleg werden als Gesellenprüfungen anerkannt
Prüfungszeugnisse des Staatlichen Berufskollegs Glas-Keramik-Gestaltung in Rheinbach (Nordrhein-Westfalen) werden künftig offiziell gleichgestellt mit regulären Gesellenprüfungszeugnissen in handwerklichen Ausbildungsberufen. Das ermöglicht Absolventen, ihre Abschlüsse bundesweit ohne zusätzliche Prüfungen anzuerkennen.
Was ändert sich konkret?
Wer am Berufskolleg in Rheinbach erfolgreich ein Abschlusszeugnis erhält, bekommt damit die gleiche rechtliche Anerkennung wie Handwerker, die ihre Gesellenprüfung vor den zuständigen Handwerkskammern abgelegt haben. Das gilt insbesondere für die Bereiche Glas und Keramik sowie Gestaltungsberufe. Absolventen müssen sich ihre Abschlüsse nicht mehr einzeln anerkennen lassen – sie werden automatisch als gleichwertiger Berufsabschluss behandelt.
Praktische Auswirkungen
Für Arbeitgeber bedeutet dies: Sie können Bewerber aus diesem Berufskolleg genauso einstufen wie Fachkräfte mit traditionellem Gesellenbrief. Für Absolventen ist es leichter, bei Bewerbungen ihre Qualifikation nachzuweisen. Bei einem Jobwechsel oder bei Umzug in ein anderes Bundesland entstehen keine Verzögerungen durch Anerkennungsverfahren.
Gültig ab: 1. Oktober 2026