Verordnung zur Künstlersozialabgabe 2027
Ab 2027 wird die Künstlersozialabgabe angepasst. Die neue Verordnung regelt, wie Unternehmen, die Künstler und Kreative beschäftigen oder deren Werke nutzen, zu deren Sozialversicherung beitragen müssen.
Was ändert sich konkret?
Die Künstlersozialabgabe ist eine Abgabe, die Betriebe zahlen, wenn sie freiberufliche Künstler, Musiker, Designer oder andere kreative Fachleute beauftragen. Mit der neuen Verordnung werden die Regelungen aus 2025 angepasst und präzisiert. Das Ziel bleibt gleich: Künstler sollen über die Künstlersozialkasse kranken-, pflege- und rentenversichert sein – ähnlich wie Arbeitnehmer.
Praktische Auswirkungen
Unternehmen, die mit Künstlern oder Kreativschaffenden zusammenarbeiten, müssen die aktuellen Vorgaben beachten. Wer beispielsweise Fotografen, Illustratoren oder Musiker beauftragt, muss gegebenenfalls Abgaben leisten. Die genauen Sätze und Regelungen ergeben sich aus der aktualisierten Verordnung. Eine Beratung durch die Künstlersozialkasse oder einen Steuerberater kann helfen, die Verpflichtungen korrekt zu erfüllen.
Gültig ab: 01.01.2027