Verordnung zur Neuordnung der Berufsausbildung zum Kaufmann für Mobilität und Verkehrsservice und zur Kauffrau für Mobilität und Verkehrsservice
Ausbildungsberufe im Verkehrswesen werden neu geordnet
Das Bundesministerium für Bildung hat zwei etablierte Ausbildungsberufe im Verkehrssektor modernisiert und zusammengefasst. Die bisherigen Berufe „Kaufmann für Verkehrsservice“ und „Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr“ werden neu strukturiert und unter der Bezeichnung „Kaufmann/Kauffrau für Mobilität und Verkehrsservice“ zusammengeführt.
Was ändert sich konkret?
Die neue Regelung fasst zwei bislang separate Ausbildungsordnungen zusammen und schafft damit einen einheitlichen, modernen Ausbildungsberuf. Dies vereinfacht sowohl für Betriebe als auch für Auszubildende die Orientierung im Ausbildungsmarkt. Die Neuordnung berücksichtigt die gestiegenen Anforderungen an Mobilität, Kundenservice und digitale Kompetenzen in der Verkehrswirtschaft.
Praktische Auswirkungen
Unternehmen in der Verkehrswirtschaft – von Busunternehmen über Bahnbetriebe bis zu Mobilitätsdienstleistern – haben nun klare, einheitliche Ausbildungsstandards. Auszubildende profitieren von modernisierten Inhalte, die aktuelle Anforderungen wie Nachhaltigkeit und digitale Ticketing-Systeme abbilden. Die Integration beider Berufe macht den Arbeitsmarkt transparenter und erhöht die Flexibilität beim Berufseinstieg.
Gültig ab: 23. Januar 2026