Verordnung zur Neuordnung der Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer und zur Technischen Modellbauerin
Neue Ausbildungsregeln für Technische Modellbauer
Die Ausbildung zum Technischen Modellbauer und zur Technischen Modellbauerin wird neu geordnet. Eine entsprechende Verordnung tritt in Kraft und ersetzt die bisherigen Regelungen für diesen Handwerksberuf.
Was ändert sich konkret?
Mit der neuen Verordnung werden die Ausbildungsinhalte, -dauer und Prüfungsanforderungen für angehende Technische Modellbauer aktualisiert. Die genauen Änderungen im Detail sind in der vollständigen Verordnung festgehalten – etwa zu den praktischen Fertigkeiten, theoretischen Kenntnissen und den Zwischenprüfungen.
Die Neuordnung berücksichtigt aktuelle Anforderungen der Branche und moderne Arbeitsmethoden in diesem Ausbildungsberuf.
Praktische Auswirkungen
Betriebe, die Technische Modellbauer ausbilden, müssen ihre Ausbildungspläne an die neuen Vorgaben anpassen. Auszubildende, die nach diesem Datum ihre Lehre beginnen, folgen den aktualisierten Richtlinien. Auch Berufsschulen richten ihren Unterricht nach den neuen Standards aus.
Gültig ab: 13. August 2026