Verordnung zur Neuordnung der Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk
Neue Anforderungen für angehende Augenoptikermeister ab Juli 2026
Die Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk wird neu geordnet. Mit der am 1. Juli 2026 in Kraft tretenden Verordnung gelten bundesweit einheitliche und modernisierte Anforderungen für alle, die den Meistertitel anstreben.
Was ändert sich konkret?
Die neue Augenoptikermeisterverordnung (AugOptMstrV) setzt Standards für Prüfungsinhalte und -verfahren neu fest. Die genauen Anforderungen zur praktischen und theoretischen Prüfung werden damit erstmals einheitlich geregelt. Damit wird die Ausbildung im Augenoptiker-Handwerk an aktuelle berufliche Anforderungen angepasst.
Praktische Auswirkungen
Für angehende Meister: Wer die Meisterprüfung ab Juli 2026 ablegen möchte, unterliegt den neuen Standards. Betriebe, die Lehrlinge ausbilden oder Meisterkandidaten vorbereiten, sollten sich jetzt bereits mit den neuen Anforderungen vertraut machen. Handwerkskammern werden entsprechende Kurse und Informationen bereitstellen.
Für Arbeitgeber: Die modernisierten Anforderungen sollen die Qualität und Marktfähigkeit von Augenoptikermeistern erhöhen – auch als Führungskräfte in den Betrieben.
Gültig ab: 1. Juli 2026
Veröffentlicht: Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 157 (Verkündung: 8. Juli 2025)