AI SUMMARY: Werkstudentenprivileg endet zwischen Bachelor und Master Studierenden, die zwischen ihrem Bachelor- und Masterstudium arbeiten, verlieren vorübergehend den Status als Werkstudent. Das hat erhebliche Folgen für die Sozialversicherung: Während Werkstudenten normalerweise nur Rentenversicherungsbeiträge zahlen, werden in dieser Übergangszeit die vollen Sozialversicherungsbeiträge fällig. Was ändert sich konkret? Das sogenannte Werkstudentenprivileg ermöglicht es Studierenden während des regulären Studiums, […]

Versicherungs- und Beitragsrecht: Beschäftigung zwischen Bachelor- und Masterstudiengang

Werkstudentenprivileg endet zwischen Bachelor und Master

Studierenden, die zwischen ihrem Bachelor- und Masterstudium arbeiten, verlieren vorübergehend den Status als Werkstudent. Das hat erhebliche Folgen für die Sozialversicherung: Während Werkstudenten normalerweise nur Rentenversicherungsbeiträge zahlen, werden in dieser Übergangszeit die vollen Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Was ändert sich konkret?

Das sogenannte Werkstudentenprivileg ermöglicht es Studierenden während des regulären Studiums, zu reduzierten Sozialversicherungssätzen zu arbeiten. Sie zahlen nur in die Rentenversicherung ein, während Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen. In der Lücke zwischen Bachelor- und Masterstudium ist dieser Vorteil jedoch nicht gültig.

In diesem Übergangszeitraum gelten Beschäftigte nicht mehr automatisch als Werkstudenten. Das bedeutet: Der Arbeitgeber muss für diese Zeit die vollen Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung) abführen – wie bei regulären Angestellten.

Praktische Auswirkungen

Für Arbeitgeber: Höhere Lohnnebenkosten für Beschäftigte in dieser Übergangsphase. Es ist wichtig, den genauen Status zu klären und entsprechend zur Sozialversicherung zu melden.

Für Studierende: Das Gehalt wird durch höhere Sozialversicherungsabzüge gekürzt. Wer arbeitet, sollte die Dauer dieser Übergangszeit mit dem Arbeitgeber klären und die finanzielle Belastung einkalkulieren.

Gültig ab: Diese Regelung ist bereits geltendes Recht – Studierende sollten dies beim Jobantritt beachten.

Hinweis: Diese Regelung betrifft auch Beschäftigungen von kurzer Dauer in der Übergangszeit. Eine kurzfristige Beschäftigung als Alternative kann in manchen Fällen günstiger sein.