AI SUMMARY: Zu spät wegen Eis und Schnee: Was Arbeitgeber zahlen müssen Winterwetter wie Blitzeis und Schnee führen regelmäßig zu Verspätungen auf dem Weg zur Arbeit. Doch Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter nicht einfach für diese verlorene Zeit kürzen – das Wegerisiko trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer selbst. Das Prinzip: Arbeitnehmer tragen das Wegerisiko Wer wegen Schneeglätte oder Blitzeis […]

Wegerisiko: Wegen Eis und Schnee zu spät zur Arbeit

Zu spät wegen Eis und Schnee: Was Arbeitgeber zahlen müssen

Winterwetter wie Blitzeis und Schnee führen regelmäßig zu Verspätungen auf dem Weg zur Arbeit. Doch Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter nicht einfach für diese verlorene Zeit kürzen – das Wegerisiko trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer selbst.

Das Prinzip: Arbeitnehmer tragen das Wegerisiko

Wer wegen Schneeglätte oder Blitzeis zu spät kommt, muss selbst dafür aufkommen. Das bedeutet: Der Lohn wird gekürzt, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit nicht zahlt. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen und Grenzen, die Arbeitnehmer schützen.

Praktische Auswirkungen

Für Arbeitnehmer: Puffer einplanen ist sinnvoll – wer bei Schneefall deutlich früher losfährt, kann Verspätungen minimieren. Mehrfache oder wiederholte Zuspätkommen können aber zu Abmahnungen führen.

Grenzen für Arbeitgeber: Wer regelmäßig Beschäftigte wegen Wetterverhältnissen kürzt, ohne ihnen Gelegenheit zur Nacharbeit zu geben, kann sich Ansprüche gefallen lassen. Auch bei völlig unvorhergesehenen Extremwettern (Katastrophenfall) kann der Arbeitgeber Entgelt weiterleisten müssen.

Bessere Alternativen: Manche Arbeitgeber gewähren Gleitzeitregelungen oder ermöglichen Homeoffice bei Schneefall – das ist jedoch freiwillig.

Gültig ab: Keine zeitliche Begrenzung – dieses Rechtsprinzip gilt dauerhaft