Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
# Betriebsrenten werden gestärkt: Neue Regeln ab 2026
Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt in Kraft und bringt umfangreiche Änderungen für Arbeitnehmer und ihre Altersversorgung. Die Neuregelungen sollen die private Altersvorsorge über den Arbeitgeber attraktiver und flexibler machen.
Das ändert sich konkret:
Das Gesetz modernisiert die Rahmenbedingungen für betriebliche Altersversorgung in mehreren Bereichen. Anpassungen betreffen die Versicherungsaufsicht, die Genehmigung von Pensionsfonds sowie die Regeln für Sozialversicherungsbeiträge. Auch das Einkommensteuergesetz wird angepasst – hier geht es um die steuerliche Behandlung von Betriebsrenten und Rentenzahlungen.
Gleichzeitig werden Regelungen zur Berechnung von Einkommen und Vermögen überarbeitet, die etwa bei der Sozialhilfe oder beim Wohngeld relevant sind. Dadurch sollen Betriebsrentner bessere Chancen haben, ihre Rente flexibel zu gestalten, ohne finanzielle Nachteile in der sozialen Sicherung zu erleiden.
Praktische Auswirkungen:
- Arbeitgeber bekommen vereinfachte Möglichkeiten, Pensionsfonds zu nutzen
- Stärkere Sicherheitsstandards für private Altersversorgung
- Klarere steuerliche Regeln bei Betriebsrenten
- Bessere Koordination zwischen Betriebsrente und Sozialleistungen
Gültig ab: 22. Januar 2026