Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes
Neue Regeln für Lkw- und Busfahrer: Was sich ab sofort ändert
Der Bundestag hat ein umfassendes Reformpaket für den Güter- und Personenverkehr verabschiedet. Die Änderungen betreffen vor allem die Anforderungen an Berufskraftfahrer, die Mautregelungen und die Zulassungsvoraussetzungen für Transportbetriebe.
Die neuen Vorschriften modernisieren mehrere zentrale Gesetze: Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz wurde angepasst, um die Anforderungen an Schulung und Qualifikation zu konkretisieren. Das Güterkraftverkehrsgesetz regelt nun klarer die Bedingungen für den Fernverkehr mit Lastkraftwagen. Das Personenbeförderungsgesetz aktualisiert die Vorschriften für Busunternehmen. Daneben wurden auch die Mautgebührenregelungen und Regelungen für grenzüberschreitenden Verkehr überarbeitet.
Praktische Auswirkungen
Lkw- und Busfahrer müssen sich auf teilweise höhere Anforderungen an ihre berufliche Qualifikation einstellen. Transportbetriebe müssen ihre Zulassungsvorfahren überprüfen und möglicherweise anpassen. Besonders für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Transporten gelten neue Kabotage-Regelungen (das heißt: Beförderungen im Inland eines anderen Staates). Die Bundesfernstraßenmaut wird ebenfalls neu ausgestaltet.
Wichtig für Arbeitgeber: Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Fahrer und Fahrerinnen alle neuen Anforderungen erfüllen und gegebenenfalls Schulungen organisieren.
Gültig ab: 27. Februar 2026