Annahmeverzugslohn: Grenzen der vertraglichen Abbedingung
**Bundesarbeitsgericht, Urteil 2 AZR 99/24**
Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Frage befasst, inwieweit Arbeitgeber den Annahmeverzugslohn durch Rechtswahl abbedingen können.
## Die zentrale Frage
Das Gericht prüfte, ob eine im Arbeitsvertrag vereinbarte ausländische Rechtswahl es dem Arbeitgeber erlaubt, die Zahlung von Annahmeverzugslohn auszuschließen – jene Vergütung, die Arbeitnehmer erhalten, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht annimmt.
## Relevanz für die Praxis
Diese Entscheidung ist für HR-Fachleute wichtig, die internationale Arbeitsverträge gestalten. Sie zeigt, welche Grenzen beim Einsatz von Rechtswahl-Klauseln bestehen, insbesondere beim Schutz von Arbeitnehmerrechten.
**Praktischer Hinweis:** Nicht jede ausländische Rechtswahl führt automatisch zu einer Abbedingung deutscher Schutzrechte. Arbeitgeber sollten international tätige Beschäftigte sorgfältig prüfen, bevor sie mit Rechtswahl-Klauseln arbeiten.
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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de