AI SUMMARY: **Bundesarbeitsgericht, Urteil 2 AZR 99/24** Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Frage befasst, inwieweit Arbeitgeber den Annahmeverzugslohn durch Rechtswahl abbedingen können. ## Die zentrale Frage Das Gericht prüfte, ob eine im Arbeitsvertrag vereinbarte ausländische Rechtswahl es dem Arbeitgeber erlaubt, die Zahlung von Annahmeverzugslohn auszuschließen – jene Vergütung, die Arbeitnehmer erhalten, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung […]

Annahmeverzugslohn: Grenzen der vertraglichen Abbedingung

**Bundesarbeitsgericht, Urteil 2 AZR 99/24**

Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Frage befasst, inwieweit Arbeitgeber den Annahmeverzugslohn durch Rechtswahl abbedingen können.

## Die zentrale Frage

Das Gericht prüfte, ob eine im Arbeitsvertrag vereinbarte ausländische Rechtswahl es dem Arbeitgeber erlaubt, die Zahlung von Annahmeverzugslohn auszuschließen – jene Vergütung, die Arbeitnehmer erhalten, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht annimmt.

## Relevanz für die Praxis

Diese Entscheidung ist für HR-Fachleute wichtig, die internationale Arbeitsverträge gestalten. Sie zeigt, welche Grenzen beim Einsatz von Rechtswahl-Klauseln bestehen, insbesondere beim Schutz von Arbeitnehmerrechten.

**Praktischer Hinweis:** Nicht jede ausländische Rechtswahl führt automatisch zu einer Abbedingung deutscher Schutzrechte. Arbeitgeber sollten international tätige Beschäftigte sorgfältig prüfen, bevor sie mit Rechtswahl-Klauseln arbeiten.

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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de