AI SUMMARY: Ein Schiedsrichter-Assistent in der 3. Fußball-Liga kann keine Entschädigungsklage vor den Arbeitsgerichten erheben. Das Bundesarbeitsgericht hat damit klargestellt, dass Arbeitsgerichte für solche Ansprüche nicht zuständig sind. **Der Hintergrund** Der Fall betrifft die arbeitsrechtliche Qualifizierung von Schiedsrichter-Assistenten im Amateurfußball. Die zentrale Frage lautete: Besteht zwischen dem Schiedsrichter-Assistenten und dem Sportverband/der Liga ein Arbeitsverhältnis? **Die Entscheidung des […]

Arbeitsgerichte nicht zuständig: Schiedsrichter-Assistent ist kein Arbeitnehmer

Ein Schiedsrichter-Assistent in der 3. Fußball-Liga kann keine Entschädigungsklage vor den Arbeitsgerichten erheben. Das Bundesarbeitsgericht hat damit klargestellt, dass Arbeitsgerichte für solche Ansprüche nicht zuständig sind.

**Der Hintergrund**

Der Fall betrifft die arbeitsrechtliche Qualifizierung von Schiedsrichter-Assistenten im Amateurfußball. Die zentrale Frage lautete: Besteht zwischen dem Schiedsrichter-Assistenten und dem Sportverband/der Liga ein Arbeitsverhältnis?

**Die Entscheidung des BAG**

Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass Schiedsrichter-Assistenten in der 3. Fußball-Liga typischerweise nicht als Arbeitnehmer tätig sind. Daher entfällt die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für entsprechende Klagen.

**Relevanz für die HR-Praxis**

Dieses Urteil verdeutlicht die strikte Abgrenzung zwischen echten Arbeitsverhältnissen und anderen Tätigkeitsformen. Bei der Zusammenarbeit mit Vereinen oder Verbänden sollten HR-Verantwortliche klare Regelungen treffen, ob ein Arbeitsvertrag besteht oder eine andere rechtliche Grundlage vorliegt – insbesondere bei nebenberuflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten.

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de