Arbeitsgerichte nicht zuständig: Schiedsrichter-Assistent ist kein Arbeitnehmer
Ein Schiedsrichter-Assistent in der 3. Fußball-Liga kann keine Entschädigungsklage vor den Arbeitsgerichten erheben. Das Bundesarbeitsgericht hat damit klargestellt, dass Arbeitsgerichte für solche Ansprüche nicht zuständig sind.
**Der Hintergrund**
Der Fall betrifft die arbeitsrechtliche Qualifizierung von Schiedsrichter-Assistenten im Amateurfußball. Die zentrale Frage lautete: Besteht zwischen dem Schiedsrichter-Assistenten und dem Sportverband/der Liga ein Arbeitsverhältnis?
**Die Entscheidung des BAG**
Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass Schiedsrichter-Assistenten in der 3. Fußball-Liga typischerweise nicht als Arbeitnehmer tätig sind. Daher entfällt die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für entsprechende Klagen.
**Relevanz für die HR-Praxis**
Dieses Urteil verdeutlicht die strikte Abgrenzung zwischen echten Arbeitsverhältnissen und anderen Tätigkeitsformen. Bei der Zusammenarbeit mit Vereinen oder Verbänden sollten HR-Verantwortliche klare Regelungen treffen, ob ein Arbeitsvertrag besteht oder eine andere rechtliche Grundlage vorliegt – insbesondere bei nebenberuflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten.
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de