Arbeitsgerichte zuständig für Kündigungstreit mit Theaterintendant
Das Bundesarbeitsgericht hat geklärt, dass Arbeitsgerichte für Kündigungsstreitigkeiten mit einem Theaterintendanten zuständig sind – auch wenn diese Position künstlerische Leitungsfunktionen umfasst.
## Die Bedeutung für die Praxis
Diese Entscheidung ist wichtig für Kultureinrichtungen und Theater: Leitende künstlerische Positionen fallen nicht automatisch aus der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit heraus. Selbst wenn ein Theaterintendant künstlerische Gestaltungskompetenz hat, bleibt es ein Arbeitsverhältnis, das den regulären arbeitsrechtlichen Regeln unterliegt.
## Was HR-Fachleute wissen sollten
Für Personalverantwortliche in Kultureinrichtungen bedeutet dies: – Kündigungen von Intendanten und ähnlichen Positionen müssen formal korrekt erfolgen – Die ordentlichen Kündigungsfristen und -fristen gelten auch hier – Kündigungsschutzklagen können vor Arbeitsgerichten eingereicht werden – Besonderheiten der künstlerischen Freiheit ändern nichts an der arbeitsrechtlichen Grundstruktur
Die Entscheidung verhindert, dass sich Theater oder andere Kultureinrichtungen durch Verweis auf künstlerische Autonomie arbeitsrechtlichen Verpflichtungen entziehen können.
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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de