BAG 2 AZR 184/25: Kündigung und bEM-Einladung – Anscheinsbeweis für Zugang
**Relevanz für Arbeitsrecht:** Hoch relevant ✓
## Das Urteil im Überblick
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in der Entscheidung 2 AZR 184/25 mit einer zentralen Frage auseinandergesetzt: Welche Anforderungen gelten für den Zugang einer bEM-Einladung (Betriebliches Eingliederungsmanagement) im Zusammenhang mit einer Kündigung?
## Kernaussage: Anscheinsbeweis für Zugang
Das Gericht präzisiert, dass bei der Frage des Zugangs einer bEM-Einladung ein **Anscheinsbeweis** relevant sein kann. Dies bedeutet: Unter bestimmten Umständen kann die Art und Weise der Zustellung (z.B. ordentliche Post, E-Mail mit Lesebestätigung) ausreichend dafür sprechen, dass die Einladung den Empfänger erreicht hat – ohne dass der Arbeitgeber jeden einzelnen Zugang lückenlos beweisen muss.
## Praktische Konsequenzen für HR
– **Dokumentation ist essentiell**: Arbeitgeber sollten Zustellungsarten sorgfältig dokumentieren – **Lesebestätigungen nutzen**: Bei digitaler Kommunikation empfehlenswert – **Rechtzeitigkeit bewahren**: Die bEM-Einladung muss zeitnah zur Kündigung erfolgen – **Beweislast beachten**: Der Anscheinsbeweis kann die Darlegungslast des Arbeitgebers erleichtern
Diese Entscheidung konkretisiert die Anforderungen an das bEM-Verfahren und gibt HR-Fachleuten eine hilfreiche Orientierung für die Praxis.
—
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de