BAG 2 AZR 91/24: Annahmeverzugslohn und Abbedingung durch Rechtswahl
**Relevanz:** RELEVANT
## Das Wichtigste in Kürze
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) befasst sich in der Entscheidung 2 AZR 91/24 mit der Frage, ob der Anspruch auf Annahmeverzugslohn durch eine Vereinbarung zur Rechtswahl abbedungen werden kann – ein zentrales Thema für Arbeitsverträge mit internationalem Bezug.
## Kernaussage für die Praxis
Der Annahmeverzugslohn ist ein wichtiger Schutzanspruch für Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht annimmt. Die Entscheidung klärt, inwieweit Parteien diesen Anspruch durch die Wahl ausländischen Rechts begrenzen oder ausschließen können.
**Praktische Auswirkungen:** – Arbeitsverträge mit ausländischer Rechtswahl erfordern besondere Aufmerksamkeit – Die Abbedingung von Schutzansprüchen ist nicht unbegrenzt zulässig – Imperative Arbeitsschutzstandards können auch bei Rechtswahl gelten
## Relevanz für HR-Manager
Unternehmen mit internationalen Arbeitnehmer müssen sicherstellen, dass ihre Arbeitsverträge nicht unwissentlich Schutzansprüche gefährden. Pauschal Rechtswahlen ohne Rückgriff auf deutsche Mindeststandards können zu Unwirksamkeiten führen.
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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de