AI SUMMARY: **Thema:** Parteiwechsel durch Verschmelzung und Anwendbarkeit von Sozialtarifverträgen Das Bundesarbeitsgericht hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, wie Sozialtarifverträge bei einer Unternehmensver­schmelzung behandelt werden, wenn es zu einem gesetzlichen Parteiwechsel kommt. ## Die Kernproblematik Bei einer Verschmelzung (Fusion) von Unternehmen werden Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes auf den übernehmenden Betrieb übertragen. Dies wirft die Frage […]

BAG-Urteil 6 AZR 37/26: Sozialtarifvertrag bei Unternehmensver­schmelzung

**Thema:** Parteiwechsel durch Verschmelzung und Anwendbarkeit von Sozialtarifverträgen

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, wie Sozialtarifverträge bei einer Unternehmensver­schmelzung behandelt werden, wenn es zu einem gesetzlichen Parteiwechsel kommt.

## Die Kernproblematik

Bei einer Verschmelzung (Fusion) von Unternehmen werden Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes auf den übernehmenden Betrieb übertragen. Dies wirft die Frage auf, ob Sozialtarifverträge – also Tarifverträge, die typischerweise nur für bestimmte Tarifparteien gelten – automatisch auf die neue Betriebsstätte übergehen oder ob ein Neuabschluss erforderlich ist.

## Bedeutung für HR-Fachleute

– **Tarifliche Kontinuität:** Sozialtarifverträge behalten in der Regel ihre Gültigkeit, auch wenn sich die formale Betriebszugehörigkeit ändert – **Parteizuständigkeit:** Wichtig zu prüfen ist, ob die bisherige Tarifpartei auch für den übernehmenden Betrieb zuständig ist – **Gestaltungsfreiheit:** Im Fusionsprozess sollten Regelungen zur tariflichen Nahtlosigkeit verankert werden

Die Entscheidung präzisiert die arbeitsrechtliche Kontinuität bei M&A-Vorgängen unter Berücksichtigung tariflicher Besonderheiten.

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de