AI SUMMARY: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in der Entscheidung 6 AZR 7/26 mit der Frage auseinandergesetzt, welche Fehler bei der Durchführung von Massenentlassungen noch zulässig sind, ohne die Wirksamkeit der Kündigungen zu gefährden. ## Praxisrelevante Erkenntnisse Die Entscheidung konkretisiert, dass nicht jeder formale oder verfahrensmäßige Mangel bei Massenentlassungen automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigungen führt. Das Gericht […]

BAG-Urteil 6 AZR 7/26: Unschädliche Fehler bei Massenentlassungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in der Entscheidung 6 AZR 7/26 mit der Frage auseinandergesetzt, welche Fehler bei der Durchführung von Massenentlassungen noch zulässig sind, ohne die Wirksamkeit der Kündigungen zu gefährden.

## Praxisrelevante Erkenntnisse

Die Entscheidung konkretisiert, dass nicht jeder formale oder verfahrensmäßige Mangel bei Massenentlassungen automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigungen führt. Das Gericht hat eine differenzierte Betrachtung etabliert: Fehler können unter bestimmten Bedingungen als „unschädlich“ eingestuft werden, wenn sie die Rechtsposition der betroffenen Arbeitnehmer nicht substanziell beeinträchtigen.

## Bedeutung für HR-Profis

Diese Entscheidung gibt Unternehmen bei Reorganisationen und notwendigen Betriebsstillegungen etwas Rechtssicherheit. Allerdings ist Vorsicht geboten: Das BAG verlangt eine sorgfältige Einzelfallprüfung. HR-Abteilungen sollten sich nicht auf diese Ausnahmeregelung verlassen, sondern weiterhin gewissenhaft alle Anforderungen des Kündigungsschutzgesetzes und des Sozialplangesetzes beachten.

Entscheidend bleibt: Korrekte Dokumentation, fristgerechte Anzeige bei der Agentur für Arbeit und transparente Auswahlkriterien.

—

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de