BAG-Urteil: Betriebsrente – Wer ist der richtige Beklagter bei Anpassungsklagen?
Das Bundesarbeitsgericht hat sich in der Entscheidung 3 AZR 48/25 mit einer grundsätzlichen Frage der Passivlegitimation bei Betriebsrentenklagen auseinandergesetzt: Gegen wen können Ansprüche auf Anpassung der Betriebsrente gerichtet werden?
## Die praktische Relevanz
Für HR-Verantwortliche ist diese Entscheidung wichtig, da sie klärt, welcher Rechtsträger – das Unternehmen, die Pensionskasse oder ein anderer Träger – für Anpassungsforderungen von Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern in Anspruch genommen werden kann.
## Hintergrund: Anpassungsverpflichtung
Betriebsrenten unterliegen einer gesetzlichen Anpassungsverpflichtung. Jährlich müssen Leistungen überprüft und bei entsprechender Finanzierbarkeit angepasst werden. Die Frage ist: Wer trägt die Verantwortung, wenn dies unterbleibt?
## Bedeutung für die Praxis
Unternehmen sollten überprüfen, wie ihre Betriebsrentensysteme strukturiert sind und wie die Haftungsverteilung zwischen Arbeitgeber und Rentenplänen geregelt ist. Eine klare Zuordnung der Anpassungsverpflichtungen vermeidet Rechtsstreitigkeiten.
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de