AI SUMMARY: Das Bundesarbeitsgericht hat sich in der Entscheidung 3 AZR 48/25 mit einer grundsätzlichen Frage der Passivlegitimation bei Betriebsrentenklagen auseinandergesetzt: Gegen wen können Ansprüche auf Anpassung der Betriebsrente gerichtet werden? ## Die praktische Relevanz Für HR-Verantwortliche ist diese Entscheidung wichtig, da sie klärt, welcher Rechtsträger – das Unternehmen, die Pensionskasse oder ein anderer Träger – für […]

BAG-Urteil: Betriebsrente – Wer ist der richtige Beklagter bei Anpassungsklagen?

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in der Entscheidung 3 AZR 48/25 mit einer grundsätzlichen Frage der Passivlegitimation bei Betriebsrentenklagen auseinandergesetzt: Gegen wen können Ansprüche auf Anpassung der Betriebsrente gerichtet werden?

## Die praktische Relevanz

Für HR-Verantwortliche ist diese Entscheidung wichtig, da sie klärt, welcher Rechtsträger – das Unternehmen, die Pensionskasse oder ein anderer Träger – für Anpassungsforderungen von Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern in Anspruch genommen werden kann.

## Hintergrund: Anpassungsverpflichtung

Betriebsrenten unterliegen einer gesetzlichen Anpassungsverpflichtung. Jährlich müssen Leistungen überprüft und bei entsprechender Finanzierbarkeit angepasst werden. Die Frage ist: Wer trägt die Verantwortung, wenn dies unterbleibt?

## Bedeutung für die Praxis

Unternehmen sollten überprüfen, wie ihre Betriebsrentensysteme strukturiert sind und wie die Haftungsverteilung zwischen Arbeitgeber und Rentenplänen geregelt ist. Eine klare Zuordnung der Anpassungsverpflichtungen vermeidet Rechtsstreitigkeiten.

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de