AI SUMMARY: Das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 79/25) hat sich mit der Frage befasst, ob Bonuszahlungen bei der Berechnung von Alterssicherungsbeträgen nach dem Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie (MTV ERA) berücksichtigt werden müssen. ## Der Sachverhalt Die Entscheidung betrifft die korrekte Berechnung des Alterssicherungsbetrags gemäß § 6 MTV ERA für Nordwürttemberg/Nordbaden. Zentrale Frage war, inwieweit variable Leistungen […]

BAG-Urteil: Bonuszahlungen bei Alterssicherungsbeträgen im Metallhandwerk

Das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 79/25) hat sich mit der Frage befasst, ob Bonuszahlungen bei der Berechnung von Alterssicherungsbeträgen nach dem Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie (MTV ERA) berücksichtigt werden müssen.

## Der Sachverhalt

Die Entscheidung betrifft die korrekte Berechnung des Alterssicherungsbetrags gemäß § 6 MTV ERA für Nordwürttemberg/Nordbaden. Zentrale Frage war, inwieweit variable Leistungen wie Bonuszahlungen in diese Berechnung einfließen dürfen oder müssen.

## Bedeutung für die Praxis

Für HR-Fachleute relevant: – **Treffsicherheit bei Rentenzahlungen**: Die Entscheidung klärt, welche Entgeltkomponenten der Alterssicherung zugrunde zu legen sind – **Tarifvertragliche Verpflichtungen**: Besonderheiten der MTV ERA-Regelungen in der Metall- und Elektroindustrie – **Berechnung variabler Vergütung**: Wie Bonuszahlungen korrekt in Versorgungssysteme eingerechnet werden

Das Urteil ist wichtig für Unternehmen in der Metall- und Elektroindustrie, die ihre Altersvorsorgepflichten gemäß Tarifvertrag erfüllen müssen.

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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de