AI SUMMARY: **Aktenzeichen:** 6 AZR 131/25 | **Gericht:** Bundesarbeitsgericht ## Worum geht es? Das Bundesarbeitsgericht hat sich in diesem Verfahren mit der Anwendung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) auseinandergesetzt. Im Fokus standen Fragen zur **Diskriminierung bei der Befristung oder Teilzeitgestaltung** sowie die Bedeutung der sogenannten **primären Korrekturkompetenz**. ## Bedeutung für die Praxis Die **primäre Korrekturkompetenz** bezieht sich […]

BAG-Urteil: Diskriminierung nach TzBfG und die Rolle der primären Korrekturkompetenz

**Aktenzeichen:** 6 AZR 131/25 | **Gericht:** Bundesarbeitsgericht

## Worum geht es?

Das Bundesarbeitsgericht hat sich in diesem Verfahren mit der Anwendung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) auseinandergesetzt. Im Fokus standen Fragen zur **Diskriminierung bei der Befristung oder Teilzeitgestaltung** sowie die Bedeutung der sogenannten **primären Korrekturkompetenz**.

## Bedeutung für die Praxis

Die **primäre Korrekturkompetenz** bezieht sich auf die Befugnis des Arbeitgebers, fehlerhafte Entscheidungen selbst zu korrigieren, bevor es zu gerichtlichen Verfahren kommt. Dieses Prinzip kann auch im Kontext von Diskriminierungsvorwürfen relevant werden:

– Arbeitgeber sollten Diskriminierungsvorwürfe ernst nehmen und intern überprüfen – Eine prompte Korrektur fehlerhafter Maßnahmen kann rechtliche Risiken minimieren – Das TzBfG bietet Schutz vor ungerechtfertigter Benachteiligung bei Befristung und Teilzeitarbeit

## Handlungsempfehlungen für HR

– Überprüfen Sie regelmäßig, ob Befristungen und Teilzeitregelungen diskriminierungsfrei begründet sind – Dokumentieren Sie die sachlichen Gründe für Befristungsentscheidungen – Schaffen Sie Prozesse für interne Überprüfung von potenziellen Diskriminierungsfällen – Schulen Sie HR-Teams zum TzBfG und zu Antidiskriminierungspflichten

—

Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de