BAG-Urteil: Diskriminierung nach TzBfG und die Rolle der primären Korrekturkompetenz
**Aktenzeichen:** 6 AZR 131/25 | **Gericht:** Bundesarbeitsgericht
## Worum geht es?
Das Bundesarbeitsgericht hat sich in diesem Verfahren mit der Anwendung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) auseinandergesetzt. Im Fokus standen Fragen zur **Diskriminierung bei der Befristung oder Teilzeitgestaltung** sowie die Bedeutung der sogenannten **primären Korrekturkompetenz**.
## Bedeutung für die Praxis
Die **primäre Korrekturkompetenz** bezieht sich auf die Befugnis des Arbeitgebers, fehlerhafte Entscheidungen selbst zu korrigieren, bevor es zu gerichtlichen Verfahren kommt. Dieses Prinzip kann auch im Kontext von Diskriminierungsvorwürfen relevant werden:
– Arbeitgeber sollten Diskriminierungsvorwürfe ernst nehmen und intern überprüfen – Eine prompte Korrektur fehlerhafter Maßnahmen kann rechtliche Risiken minimieren – Das TzBfG bietet Schutz vor ungerechtfertigter Benachteiligung bei Befristung und Teilzeitarbeit
## Handlungsempfehlungen für HR
– Überprüfen Sie regelmäßig, ob Befristungen und Teilzeitregelungen diskriminierungsfrei begründet sind – Dokumentieren Sie die sachlichen Gründe für Befristungsentscheidungen – Schaffen Sie Prozesse für interne Überprüfung von potenziellen Diskriminierungsfällen – Schulen Sie HR-Teams zum TzBfG und zu Antidiskriminierungspflichten
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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de