BAG-Urteil: Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in der Entscheidung 7 AZR 16/25 mit der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern auseinandergesetzt, die vollständig von ihrer Arbeitstätigkeit freigestellt sind.
## Kernfrage
Zentral ist die Frage, wie freigestellte Betriebsräte entlohnt werden müssen und welche Ansprüche sie gegenüber dem Arbeitgeber haben – insbesondere, ob und in welcher Höhe sie Vergütung erhalten, wenn sie nicht mehr ihrer ursprünglichen Tätigkeit nachgehen.
## Bedeutung für die Praxis
Dieses Urteil ist für HR-Fachleute relevant, da es klärt:
– **Vergütungsansprüche** von vollständig freigestellten Betriebsratsmitgliedern – **Rechtliche Rahmenbedingungen** für die Entlohnung während der Betriebsratstätigkeit – **Pflichtenerfüllung** des Arbeitgebers gegenüber Arbeitnehmervertretern
Die Entscheidung präzisiert die Grenzen zwischen Betriebsratstätigkeit und regulärer Beschäftigung und hat damit direkten Einfluss auf die Gestaltung von Freistellungsvereinbarungen und Tarifverträgen.
HR-Verantwortliche sollten ihre Regelungen zur Betriebsratsvergütung im Lichte dieser Entscheidung überprüfen.
Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de