BAG-Urteil zu Betriebsratsvergütung: Fiktive Beförderung bei Freistellung
**Aktenzeichen:** 7 AZR 174/24 (Bundesarbeitsgericht)
## Das Wesentliche
Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern auseinandergesetzt – konkret mit der Frage, ob ein freigestelltes Betriebsratsmitglied Anspruch auf eine **fiktive Beförderung** hat, wenn es während seiner Tätigkeit für den Betriebsrat keine Karriereschritte machen konnte.
## Relevanz für die Praxis
Für Betriebe mit größeren Betriebsräten ist dies hochrelevant: Freigestellte Betriebsräte erhalten oft Freistellung von ihrer regulären Arbeitstätigkeit. Die Frage ist, wie ihre Vergütung zu bemessen ist – orientiert sie sich an ihrer ursprünglichen Position oder müssen hypothetische Gehaltssprünge berücksichtigt werden, die sie bei regulärer Karriereentwicklung erreicht hätten?
## Praktische Konsequenzen
HR-Abteilungen sollten ihre **Regelungen zur Betriebsratsvergütung** überprüfen. Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf: – Freistellungsregelungen für Betriebsräte – Rückkehrgarantien und Weiterkommen nach Betriebsratstätigkeit – Gehaltsabrechnung während der Freistellung
## Handlungsempfehlung
Betriebliche Beteiligungsvereinbarungen sollten präzise regeln, wie Freigestellte bei Wiedereintritt behandelt werden – um spätere Differenzen zu vermeiden.
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Quelle: www.bundesarbeitsgericht.de